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§ 24 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Zuständigkeit und Anerkennung

Rechtsmittel
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§ 24 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Zuständigkeit und Anerkennung

1. Rechtsmittel gegen Entscheide der PHTG richten sich nach dem für die PHTG geltenden Recht, Rechtsmittel gegen Entscheide der Universität Konstanz nach dem für die Universität Konstanz geltenden Recht.

2. Die PHTG anerkennt die Entscheide der Universität Konstanz.

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