§ 23 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Zeugnis und Masterurkunde
§ 23 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Zeugnis und Masterurkunde
1. Der Studiengang ist bestanden, wenn die Leistungsnachweise sämtlicher vorgeschriebener Module sowie die Masterprüfung bestanden sind.
2. Das Zeugnis enthält die Noten der Leistungsnachweise, die Note und das Thema der Masterarbeit, die Gesamtnote (Prädikat) sowie Angaben zu den erbrachten Studienleistungen und zum Studienschwerpunkt.
3. Mit dem Zeugnis wird eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Mastergrades (Master of Arts) beurkundet wird. In der Urkunde für die Masterprüfung wird das Studienfach mit „Frühe Kindheit“ angegeben.
4. Zeugnis und Urkunde werden von der Rektorin oder dem Rektor der PHTG und der Prorektorin oder dem Prorektor für Lehre der Universität Konstanz unterzeichnet. Als Datum ist der Tag anzugeben, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
5. Dem Zeugnis und der Urkunde wird ein Diploma Supplement gemäss European Diploma Supplement Model sowie auf Antrag eine englischsprachige Übersetzung von Zeugnis und Urkunde beigefügt.