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§ 21 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Verbesserung

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§ 21 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Verbesserung

1. Ungenügende Masterarbeiten werden unter Ansetzung einer Nachfrist zur einmaligen Verbesserung zurückgewiesen.

2. Bleibt die verbesserte Arbeit ungenügend oder unterbleibt die Verbesserung, ordnet die Schulleitung der PHTG den Ausschluss an.

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