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§ 18 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Masterarbeit

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§ 18 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Masterarbeit

1. Mit der Masterarbeit weisen die Studentinnen und Studenten nach, dass sie eine berufsrelevante Fragestellung selbständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

2. Die Masterarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Die Prorektorin oder der Prorektor für Weiterbildung und Dienstleistungen der PHTG kann Ausnahmen bewilligen.

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