414.22
CH-TG
§ 17 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Masterprüfung
Masterprüfung
§ 17 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Masterprüfung
1. Die Masterprüfung besteht aus Leistungsnachweisen während des Studiums, einer schriftlichen Masterarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung.
2. Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus der Bewertung der Module, der Masterarbeit sowie der mündlichen Masterprüfung gebildet.
3. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens die Bewertung „ausreichend“ aufweist.