414.22
CH-TG
§ 16 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Organisation
Masterprüfung
§ 16 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Organisation
1. Für die Organisation der Masterprüfungen wird ein gemeinsamer Prüfungsausschuss der PHTG und der Universität Konstanz gebildet.
2. Der Prüfungsausschuss besteht aus zwei Dozierenden, der Studiengangsleitung, einer oder einem Studierenden (mit beratender Stimme) sowie einer Sekretärin oder einem Sekretär (mit beratender Stimme). Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch die Rektoren der beiden Hochschulen.
3. Die Amtszeit der Mitglieder des gemeinsamen Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr.
4. Zur Führung des Verfahrens und zur Beurteilung der Masterarbeiten legt der Prüfungsausschuss die Verantwortlichkeiten fest.