Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.22 CH-TG

§ 14 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Ausschluss

Organisation des Masterstudiengangs
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Ausschluss

1. Wird der Leistungsnachweis auch nach wiederholtem Modul nicht erfüllt oder erweisen sich die angeordneten Massnahmen als nicht wirksam, ordnet die Schulleitung der PHTG den Ausschluss an.

← § 13 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz Ausbildungsziel § 15 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →