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§ 13 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Nichterfüllen des Leistungsnachweises

Organisation des Masterstudiengangs
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§ 13 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Nichterfüllen des Leistungsnachweises

1. Ein nicht erfüllter Leitungsnachweis kann in der Regel bis zum Ende des nächsten Semesters einmal wiederholt werden.

2. Wird der Leistungsnachweis wieder nicht erfüllt, müssen alle betroffenen Module wiederholt werden. Wird in einer Modulwiederholung der Leistungsnachweis nicht erfüllt, ist eine erneute Wiederholung des Leistungsnachweises nicht möglich.

3. Die Prorektorin oder der Prorektor Weiterbildung und Dienstleistungen der PHTG kann auf Antrag der Dozentin oder des Dozenten, die oder der für den Leistungsnachweis verantwortlich ist, Ausnahmen erlauben und gleichzeitig Auflagen oder andere Massnahmen anordnen.

4. Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig Vorteile verschafft, hat den Leistungsnachweis nicht erfüllt.

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