414.22
CH-TG
§ 12 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Leistungsbeurteilung
Organisation des Masterstudiengangs
§ 12 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Leistungsbeurteilung
1. Die zuständige Dozentin oder der zuständige Dozent der PHTG beurteilt die Leistung anhand der schweizerischen Bewertungsskala. Für Leistungsnachweise, die an der Universität Konstanz abgelegt werden, gilt deren Bewertungsskala.
2. Die ECTS-Skala sieht folgende Bewertungen vor
1. A: hervorragend;
2. B: sehr gut;
3. C: gut;
4. D: befriedigend;
5. E: ausreichend;
6. FX: nicht bestanden (Verbesserung erforderlich);
7. F: nicht bestanden (erhebliche Verbesserung erforderlich).
3. Die Rektoren der beiden Hochschulen erlassen Richtlinien zur Umrechnung der Bewertungen.