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CH-TG
§ 10 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Regelstudienzeit
Organisation des Masterstudiengangs
§ 10 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Regelstudienzeit
1. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, einschliesslich der Zeit für das Verfassen der Masterarbeit. Für den Master-Abschluss müssen insgesamt mindestens 120 Punkte gemäss der Bewertungsskala des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erworben werden.
2. Der Studiengang ist modular aufgebaut. Ein Lehrmodul ist eine Studieneinheit, bestehend aus mehreren Lehrveranstaltungen, die sich entweder methodisch oder inhaltlich aufeinander beziehen.