Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.22 CH-TG

§ 1 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Ausbildungsziel

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Ausbildungsziel

1. Der Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) und der Universität Konstanz vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse im Bereich Frühe Kindheit, die zu kompetenter Arbeit in Aus- und Weiterbildung, in Programm- und Konzeptentwicklung, in Institutions- und Politikberatung, in Forschung oder Leitungsfunktionen in diesem Bereich befähigen.

2. Er führt zum akademischen Grad Master of Arts (M.A.) Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz, welcher von der PHTG und der Universität Konstanz gemeinsam verliehen wird und zur Promotion berechtigt.

Ausbildungsziel § 2 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →