Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.21 CH-TG

§ 9a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassungsentscheid

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassungsentscheid

1. Sind die Zulassungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt, wird die Aufnahme bestätigt.

2. Ergeben sich Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, entscheidet die Aufnahmekommission. Ausserdem entscheidet sie über die Nichtzulassung aufgrund der Aufnahmebeschränkung für Personen mit Wohnsitz im Ausland.

3. Gegen Entscheide der Aufnahmekommission kann innert zehn Tagen bei der Hochschulleitung Einsprache geführt werden.

← § 9 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung § 11 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →