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§ 7 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Aufnahmebeschränkung für Personen mit Wohnsitz im Ausland

Allgemeine Bestimmungen
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§ 7 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Aufnahmebeschränkung für Personen mit Wohnsitz im Ausland

1. Die Zahl der zu Studium oder Aufnahmeverfahren zugelassenen Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Ausland ist beschränkt.

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