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§ 6b Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6b Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung

1. Zum Erwerb einer Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer wird zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe verfügt.

2. Zum Erwerb einer Lehrbefähigung für weitere Schuljahre der Primarstufe wird zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe verfügt.

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