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§ 6a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung sur dossier

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung sur dossier

1. Für die Zulassung sur dossier gelten die Voraussetzungen gemäss Art. 2 Abs. 2 des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen.

2. Das Zulassungsverfahren sur dossier umfasst

1. * eine Standortbestimmung und

2. eine Prüfung, in der die Kandidaten und Kandidatinnen den Nachweis ihrer Studierfähigkeit zu erbringen haben.

3. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung ist zuständig für die Organisation und Durchführung des Zulassungsverfahrens sur dossier. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.

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