§ 4 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Spezielle Zulassung
§ 4 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Spezielle Zulassung
1. Wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt, kann über ein Aufnahmeverfahren zugelassen werden
1. Diplom einer dreijährigen Diplom-, Fach- oder Handelsmittelschule
2. * Berufsmaturität
3. * Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) und mehrjährige Berufserfahrung. In diesem Fall muss eine Eintrittsprüfung ins Aufnahmeverfahren abgelegt werden
2. Das Aufnahmeverfahren umfasst
1. * eine Standortbestimmung zur Abklärung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und
2. eine Aufnahmeprüfung, in der die Kandidaten und Kandidatinnen den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik zu erbringen haben.
3. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung ist zuständig für die Organisation und Durchführung des Aufnahmeverfahrens.
4. Bei Personen, die den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik bereits erbracht haben, kann die sofortige Aufnahme vorgenommen werden.