§ 38 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Lehrdiplom und Diplomzeugnis
§ 38 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Lehrdiplom und Diplomzeugnis
1. Das Lehrdiplom wird gemäss den Vorgaben des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen ausgestellt und enthält zusätzlich insbesondere
1. * für den Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 die Spezialisierung und für den Studiengang Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 das Thema des Studienschwerpunktes
2. * das Thema der Bachelorarbeit
3. * ...
2. Das Diplomzeugnis enthält die Abschlussnoten aller Studienfächer und der Diplomprüfung.
3. Im Diplomzusatz («Diploma Supplement») werden die erreichten Leistungen näher umschrieben.
4. Wer den Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, sich als «diplomierter Lehrer für die Primarstufe [Schuljahre 1 bis 5] (EDK)» oder «diplomierte Lehrerin für die Primarstufe [Schuljahre 1 bis 5] (EDK)» zu bezeichnen. Wer den Studiengang Primarstufe 3 bis 8 erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, sich als «diplomierter Lehrer für die Primarstufe [Schuljahre 3 bis 8] (EDK)» oder «diplomierte Lehrerin für die Primarstufe [Schuljahre 3 bis 8] (EDK)» zu bezeichnen.
5. Zudem wird der Titel «Bachelor of Arts PHTG in Primary Education» verliehen.
6. Lehrbefähigungen für zusätzliche Fächer oder zusätzliche Schuljahre der Primarstufe werden mit einem Erweiterungsdiplom nach den Vorgaben der EDK bescheinigt.