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CH-TG
§ 34 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung
Diplomprüfungen
§ 34 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung
1. Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer
1. * die Eignungsabklärung bestanden hat sowie die Leistungsnachweise des ersten und zweiten Studienjahrs erfolgreich absolviert hat,
1a. * im Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 die Unterlagen zu den ausgewählten Fachthemen fristgerecht abgegeben sowie die Bachelorarbeit bestanden hat,
1b. * im Studiengang Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 das Portfolio fristgerecht abgegeben hat,
2. * zur Prüfung angemeldet ist.
3. * ...
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Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung
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