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§ 34 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung

Diplomprüfungen
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§ 34 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung

1. Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer

1. * die Eignungsabklärung bestanden hat sowie die Leistungsnachweise des ersten und zweiten Studienjahrs erfolgreich absolviert hat,

1a. * im Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 die Unterlagen zu den ausgewählten Fachthemen fristgerecht abgegeben sowie die Bachelorarbeit bestanden hat,

1b. * im Studiengang Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 das Portfolio fristgerecht abgegeben hat,

2. * zur Prüfung angemeldet ist.

3. * ...

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