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§ 33 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Prüfungsform

Diplomprüfungen
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§ 33 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Prüfungsform

1. Die Diplomprüfung umfasst ein Kolloquium.

1bis. Im Studiengang Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 basiert das Kolloquium auf ausgewählten Fachthemen und der Bachelorarbeit.

2. Im Studiengang Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 basiert das Kolloquium auf dem persönlichen Portfolio. Das Portfolio besteht aus einer geordneten und kommentierten Sammlung von Dokumenten individueller Lernerfahrungen. Es wird während der Ausbildung selbstverantwortlich geführt.

3. Die Hochschulleitung erlässt Richtlinien zur Diplomprüfung und zur Führung des Portfolios.

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