414.21
CH-TG
§ 30 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Annahme
Bachelorarbeit
§ 30 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Annahme
1. Die Annahme der Bachelorarbeit wird bestätigt.
2. Bachelorarbeiten gelten als angenommen, wenn sie
1. fristgerecht abgegeben wurden, und
2. mindestens mit der Note E beurteilt wurden.
3. Bachelorarbeiten werden nicht angenommen, wenn sie ohne wichtigen Grund nach Ablauf der gesetzten Frist abgegeben wurden oder wenn unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden.
4. Wird innert gesetzter Frist ein Gesuch gestellt, kann die Annahmefrist in begründeten Fällen verlängert werden. Mit der Fristverlängerung ist in der Regel eine Verlängerung des Studiums um mindestens ein Semester verbunden.
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Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung
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