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§ 3 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anmeldung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anmeldung

1. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung legt die Anmeldetermine fest und publiziert sie.

2. Der Anmeldung sind sämtliche für die Aufnahme oder die Zulassung zum Aufnahmeverfahren erforderlichen Unterlagen beizulegen, so namentlich Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, andere Qualifikationen, die Berufserfahrung und den Allgemeinbildungsstand. Es können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

3. Zur Abklärung der Vertrauenswürdigkeit und des Leumunds ist ein aktueller Strafregisterauszug oder bei Wohnsitz im Ausland eine gleichwertige Urkunde vorzulegen. Die Aufnahmekommission kann weitere Abklärungen anordnen und insbesondere Einsicht in Strafurteile verlangen.

4. Die Kosten für die einzureichenden Unterlagen und Abklärungen trägt der Kandidat oder die Kandidatin.

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