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§ 2a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Persönliche Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Persönliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Die Zulassung zum Studium setzt Vertrauenswürdigkeit und einen guten Leumund voraus.

2. Bewerber und Bewerberinnen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachweisen.

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