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§ 29 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Bewertung

Bachelorarbeit
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§ 29 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Bewertung

1. Der zuständige Dozent oder die zuständige Dozentin bewertet die Bachelorarbeit gemeinsam mit einem Experten oder einer Expertin anhand der ECTS-Bewertungsskala.

2. Besonders herausragende Arbeiten können prämiert und im Einverständnis mit dem Autor oder der Autorin publiziert werden.

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