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§ 25 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Leistungsnachweise
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§ 25 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

1. Bereits vor dem Studium erbrachte formale Studien- und Bildungsleistungen sowie validierte Unterrichtspraxis können gemäss den Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen angerechnet werden.

2. Die Hochschulleitung regelt das Anrechnungsverfahren durch Richtlinien.

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