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§ 22 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Nichterfüllen des Leistungsnachweises

Leistungsnachweise
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§ 22 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Nichterfüllen des Leistungsnachweises

1. Ein nicht erfüllter Leistungsnachweis kann zweimal wiederholt werden.

2. Ist ein Modul wegen nicht erfüllter Präsenzleistung nicht bestanden, ist die Wiederholung des entsprechenden Moduls zwingend. In den übrigen Fällen des Nichtbestehens eines Leistungsnachweises kann beim Leiter oder bei der Leiterin des Studiengangs eine Modulwiederholung auf freiwilliger Basis beantragt werden.

3. ...

3bis. Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden.

3ter. Ein wiederholter Leistungsnachweis wird maximal mit dem Prädikat «erfüllt» beziehungsweise mit der Note «E» beurteilt.

4. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung kann in begründeten Fällen auf Antrag des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs Ausnahmen erlauben und gleichzeitig Auflagen oder andere Massnahmen anordnen.

5. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.

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