414.21
CH-TG
§ 21 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Leistungsbeurteilung
Leistungsnachweise
§ 21 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Leistungsbeurteilung
1. Der zuständige Dozent oder die zuständige Dozentin beurteilt die Leistung entweder anhand der Bewertungsskala des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) oder mit den Prädikaten «erfüllt» und «nicht erfüllt».
2. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung bestimmt, wann die Skala und wann die Beurteilung durch Prädikate zur Anwendung gelangt.
3. Die Skala sieht folgende Noten vor
1. A: hervorragend
2. B: sehr gut
3. C: gut
4. D: befriedigend
5. E: ausreichend
6. FX: nicht bestanden (Verbesserung erforderlich)
7. F: nicht bestanden (erhebliche Verbesserung erforderlich)
4. Bei Verwendung der Skala gilt ein Leistungsnachweis als erfüllt, wenn er mindestens mit der Note «E» beurteilt wurde.
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Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung
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