414.21
CH-TG
§ 1a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Aufnahmekommission
Allgemeine Bestimmungen
§ 1a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Aufnahmekommission
1. Für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren wird eine Aufnahmekommission eingesetzt.
2. Sie setzt sich zusammen aus dem Prorektor oder der Prorektorin Ausbildung und den Leitern oder Leiterinnen Aufnahmeverfahren aller Studiengänge.
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Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung
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