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§ 1a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Aufnahmekommission

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Aufnahmekommission

1. Für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren wird eine Aufnahmekommission eingesetzt.

2. Sie setzt sich zusammen aus dem Prorektor oder der Prorektorin Ausbildung und den Leitern oder Leiterinnen Aufnahmeverfahren aller Studiengänge.

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