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§ 18 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ausserordentliche Abklärung

Berufseignungsabklärung
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§ 18 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ausserordentliche Abklärung

1. Ergeben sich in den nachfolgenden Studienjahren Zweifel an der Berufseignung, kann der Leiter oder die Leiterin des Studiengangs eine erneute Abklärung einleiten oder die Angelegenheit der Beurteilungskonferenz unterbreiten.

2. Die Grundsätze gemäss den Bestimmungen für die ordentliche Abklärung gelten sinngemäss.

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