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§ 15 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zuständigkeiten und Verfahren

Berufseignungsabklärung
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§ 15 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zuständigkeiten und Verfahren

1. Der Student oder die Studentin wird während der Berufseignungsabklärung durch einen Mentor oder eine Mentorin begleitet.

2. Der Leiter oder die Leiterin des Studiengangs koordiniert die Standortbestimmung und wertet sie aus.

3. Ergeben sich aus der Standortbestimmung keine Zweifel an der Berufseignung, teilt dies der Leiter oder die Leiterin des Studiengangs dem Studenten oder der Studentin schriftlich mit.

4. Ergeben sich aus der Standortbestimmung Zweifel an der Berufseignung oder steht die Nichteignung zumindest in Teilen fest, leitet der Leiter oder die Leiterin des Studiengangs die Angelegenheit an die Beurteilungskonferenz weiter. Die Weiterleitung kann mit einem Antrag verbunden werden.

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