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§ 14 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ordentliche Abklärung

Berufseignungsabklärung
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§ 14 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ordentliche Abklärung

1. Die ordentliche Abklärung erfolgt während des ersten Studienjahres.

2. Die Beurteilung der vorausgesetzten Berufseignung basiert auf einer Standortbestimmung, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzt

1. Selbsteinschätzung des Studenten oder der Studentin im Rahmen eines Berichtes

2. * Einschätzung durch die Dozenten und Dozentinnen, die den Studenten oder die Studentin unterrichten

3. Beurteilung durch die Praxislehrpersonen

4. Einschätzung durch einen Mentor oder eine Mentorin

5. Sprachkompetenzprüfung Deutsch

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