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§ 13 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Vorausgesetzte Berufseignung

Berufseignungsabklärung
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§ 13 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Vorausgesetzte Berufseignung

1. Die Berufseignung der Studenten und Studentinnen wird abgeklärt, insbesondere in den folgenden überfachlichen Bereichen

1. Kommunikation

2. Reflexion

3. Lern- und Arbeitsverhalten

4. Belastbarkeit

2. Zusätzlich wird die Sprachkompetenz Deutsch überprüft.

3. Auf Verlangen ist eine Bescheinigung eines Vertrauensarztes der PHTG und ein aktueller Strafregisterauszug oder bei Wohnsitz im Ausland eine gleichwertige Urkunde beizubringen. Allfällige Kosten trägt der Kandidat oder die Kandidatin.

4. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.

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