414.21
CH-TG
§ 12a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Beginn des Studiums
Allgemeine Bestimmungen
§ 12a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Beginn des Studiums
1. Der reguläre Eintritt ins Studium erfolgt zu Beginn des Herbstsemesters.
2. Abweichungen sind möglich, insbesondere bei Wiederaufnahme des Studiums, bei Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule und beim Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung.
← § 11 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau
Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung
§ 13 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau →