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§ 1 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

1. Die Studiengänge Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) führen zur Lehrbefähigung für die Primarstufe (Schuljahre 1 bis 5 oder Schuljahre 3 bis 8) gemäss dem Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen.

2. Es können zusätzlich Lehrbefähigungen für weitere Fächer und Schuljahre der Primarstufe erworben werden.

3. Ziele, Umfang, Struktur und Profilbildung der im Modulsystem konzipierten Studiengänge und Studiengangvarianten werden in den Studienplänen geregelt.

Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung § 1a Reglement über die Studiengänge Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 und Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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