414.2
CH-TG
§ 7 Gesetz über die tertiäre Bildung (Tertiärbildungsgesetz) - Stellung
Pädagogische Hochschule - Stellung und Auftrag
§ 7 Tertiärbildungsgesetz · Stellung
1. Die Pädagogische Hochschule ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.