Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.2 CH-TG

§ 22 Gesetz über die tertiäre Bildung (Tertiärbildungsgesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 Tertiärbildungsgesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt auf einen durch den Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

← § 20 Tertiärbildungsgesetz Gesetz über die tertiäre Bildung (Tertiärbildungsgesetz) - Gewährleistung der tertiären Bildung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →