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§ 7c Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Spezielle Leistungen

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§ 7c Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Spezielle Leistungen

1. Die Aufsichtskommission kann die Ausrichtung von speziellen Leistungen für das Personal festlegen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bezug dieser speziellen Leistungen.

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