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§ 2bis Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Schulleitung

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§ 2bis Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Schulleitung

1. Die Schulleitung besteht aus dem Rektor oder der Rektorin, einem Prorektor oder einer Prorektorin und einem Leiter oder einer Leiterin Administration.

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