413.284
CH-TG
§ 1 Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Geltungsbereich
§ 1 Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement legt die Anstellungsbedingungen für die öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene (TSME) fest.
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind namentlich
1. Rektor oder Rektorin;
2. Prorektor oder Prorektorin;
3. Leiter oder Leiterin Administration;
4. Lehrpersonen.