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§ 1 Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Geltungsbereich

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§ 1 Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement legt die Anstellungsbedingungen für die öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene (TSME) fest.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind namentlich

1. Rektor oder Rektorin;

2. Prorektor oder Prorektorin;

3. Leiter oder Leiterin Administration;

4. Lehrpersonen.

Geltungsbereich § 2 Personalreglement der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene →

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