413.282
CH-TG
§ 9 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Erfahrungsnote
§ 9 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Erfahrungsnote
1. Die Erfahrungsnote ist das arithmetische Mittel der beiden letzten Zeugnisnoten. In den Fächergruppen werden die einzelnen Fächer gleichgewichtet berücksichtigt.
2. Fehlen in einem Fach die Grundlagen für die Erfahrungsnote, so kann sie durch eine Prüfung ermittelt werden.