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§ 7 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Prüfungsdauer

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§ 7 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Prüfungsdauer

1. Die schriftlichen Prüfungen dauern in jedem Fach mindestens zwei, höchstens aber vier Stunden.

2. Die mündlichen Prüfungen dauern pro Fach und Studierende oder Studierenden je eine Viertelstunde.

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