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§ 5 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Maturaarbeit

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§ 5 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Maturaarbeit

1. Die Maturaarbeit wird von einer Lehrkraft in einem an der Maturitätsabteilung erteilten Fach betreut und auf Grund des Arbeitsprozesses, der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation benotet.

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