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CH-TG
§ 3 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene - Prüfungskommission
§ 3 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene · Prüfungskommission
1. Die Aufsichtskommission ernennt auf Vorschlag der Rektorin oder des Rektors die Expertinnen und Experten. Diese überwachen die mündlichen Prüfungen und wirken bei der Notengebung mit.
2. Die prüfenden Lehrkräfte bilden zusammen mit den Expertinnen und Experten die Prüfungskommission.
3. Die Prüfungskommission hält die Prüfungsergebnisse fest und entscheidet über das Bestehen der Maturität. Sie kann unter Würdigung aller Umstände eine einzelne Maturitätsnote verbessern.