Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.253 FMS CH-TG

§ 5 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Bewertung

... - Promotion
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 RRV FMS · Bewertung

1. Die Leistungen werden in jedem Fach wie folgt bewertet

1. Note 6: sehr gut

2. Note 5: gut

3. Note 4: genügend

4. Note 3: ungenügend

5. Note 2: schwach

6. Note 1: sehr schwach

2. Halbe Noten sind gestattet.

← § 4 RRV FMS Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Ausbildungsgänge; Ausbildungsdauer und -ziele § 6 RRV FMS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →