413.253
FMS
CH-TG
§ 45 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Fachmaturitätszeugnis
Erwerb der Fachmaturität Kommunikation und Information
§ 45 RRV FMS · Fachmaturitätszeugnis
1. Das Fachmaturitätszeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums, das Thema und die Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit und die gemäss § 38 verlangten Nachweise.
2. Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Chefin oder dem Chef des Departements sowie von der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet.