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413.253 FMS CH-TG

§ 45 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Fachmaturitätszeugnis

Erwerb der Fachmaturität Kommunikation und Information
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§ 45 RRV FMS · Fachmaturitätszeugnis

1. Das Fachmaturitätszeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums, das Thema und die Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit und die gemäss § 38 verlangten Nachweise.

2. Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Chefin oder dem Chef des Departements sowie von der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet.

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