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413.253 FMS CH-TG

§ 42 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Bestehen des Praktikums

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§ 42 RRV FMS · Bestehen des Praktikums

1. Der Praktikumsbetrieb entscheidet über das Bestehen oder das Nichtbestehen des Praktikums. Das Nichtbestehen muss schriftlich begründet werden.

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