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413.253 FMS CH-TG

§ 41 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Bewertung der Fachmaturitätsarbeit

Erwerb der Fachmaturität Kommunikation und Information
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§ 41 RRV FMS · Bewertung der Fachmaturitätsarbeit

1. Die Fachmaturitätsarbeit wird von der betreuenden Lehrperson bewertet.

2. Die Note für die Fachmaturitätsarbeit setzt sich aus einer Note für die schriftliche Arbeit und einer Note für die Präsentation zusammen. Erstere wird zu zwei Dritteln, letztere zu einem Drittel gewichtet.

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