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413.253 FMS CH-TG

§ 38 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen

Erwerb der Fachmaturität Kommunikation und Information
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§ 38 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen

1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Kommunikation und Information sind folgende Leistungen zu erbringen

1. * Nachweis von mindestens 24 Wochen Praktikum. Die Festlegung der genauen Dauer und der Art des Praktikums erfolgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhochschule.

2. * Nachweis von Sprachzertifikaten in zwei Fremdsprachen (Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch), die mindestens das Niveau B2 nachweisen müssen (gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen).

3. * Nachweis von je einem mindestens dreiwöchigen Sprachaufenthalt in den zwei für die Sprachzertifikate gewählten Sprachgebieten.

4. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit. Die Arbeit kann in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch verfasst werden.

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