§ 38 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Vorausgesetzte Leistungen
§ 38 RRV FMS · Vorausgesetzte Leistungen
1. Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Kommunikation und Information sind folgende Leistungen zu erbringen
1. * Nachweis von mindestens 24 Wochen Praktikum. Die Festlegung der genauen Dauer und der Art des Praktikums erfolgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhochschule.
2. * Nachweis von Sprachzertifikaten in zwei Fremdsprachen (Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch), die mindestens das Niveau B2 nachweisen müssen (gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen).
3. * Nachweis von je einem mindestens dreiwöchigen Sprachaufenthalt in den zwei für die Sprachzertifikate gewählten Sprachgebieten.
4. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturitätsarbeit. Die Arbeit kann in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch verfasst werden.