413.253
FMS
CH-TG
§ 37 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Fachmaturitätszeugnis
Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
§ 37 RRV FMS · Fachmaturitätszeugnis
1. Das Fachmaturitätszeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums sowie das Thema und die Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit.
2. Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Chefin oder dem Chef des Departements sowie von der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet.