413.253
FMS
CH-TG
§ 36 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Wiederholung der Fachmaturität
Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
§ 36 RRV FMS · Wiederholung der Fachmaturität
1. Wenn die Fachmaturitätsarbeit ungenügend bewertet oder das Praktikum nicht bestanden wurde, sind sowohl die Fachmaturitätsarbeit als auch das Praktikum zu wiederholen.
2. Eine Wiederholung ist einmal möglich.