413.253
FMS
CH-TG
§ 35 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Bestehen der Fachmaturität
Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
§ 35 RRV FMS · Bestehen der Fachmaturität
1. Das Fachmaturitätszeugnis Soziale Arbeit wird abgegeben, wenn das Praktikum bestanden, die Bewertung der Fachmaturitätsarbeit genügend und der Nachweis der Arbeitspraxis erbracht worden ist.