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413.253 FMS CH-TG

§ 35 Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen (RRV FMS) - Bestehen der Fachmaturität

Erwerb der Fachmaturität Soziale Arbeit
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§ 35 RRV FMS · Bestehen der Fachmaturität

1. Das Fachmaturitätszeugnis Soziale Arbeit wird abgegeben, wenn das Praktikum bestanden, die Bewertung der Fachmaturitätsarbeit genügend und der Nachweis der Arbeitspraxis erbracht worden ist.

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